Wolf im Schafspelz – die EU entwaffnet das Schweizer Volk

Guten Tag geschätzte Schützen, Sammler, Jäger und restliche Wähler

Vergangene Woche hat die EU diverse Verschärfungen im Waffengesetz beschlossen. Wir als Schweizer müssten diese Änderungen via Schengen übernehmen!

In den Schweizer Medien wird mitgeteilt, dass für die Schweiz eine Ausnahme gemacht wird und die Schweizer ihre Sturmgewehre behalten dürften. Dem ist wohl wahr, Personen welche eine Rekrutenschule besucht und alle WK’s absolviert haben dürfen Ihre Dienstwaffe unter sehr strengen Auflagen behalten. Unter anderem wird neu ein Bedürfnisnachweis sowie eine medizinische und psychologische Abklärung verlangt. Diese Abklärungen sind alle fünf Jahre zu wiederholen.

Alle anderen Schützen, welche z.B. mit dem Sturmgewehr 57 oder einem Sturmgewehr 90 PE schiessen müssen diese Waffen abgeben! Diese Waffen fallen mit der Gesetzesänderung neu in die „Kategorie A“ und werden verboten («halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen AUSSEHEN»).

Der Schweiz wird so die Katze im Sack verkauft. Die Gesetzesänderung ist rundweg abzulehnen. Sollten sich die EU-Staaten und das EU-Parlament auf diesen Gesetzesvorschlag einigen ohne den neu geplanten Punkt 7 in der Kategorie A zu streichen, ist auf jeden Fall das Referendum dagegen zu ergreifen. Verschärfungen der EU-Richtlinie 91/477 EWG, die Änderungen im Schweizerischen Waffengesetz bedingen, müssen den schweizerischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

Diese Änderungen hätten das Ende des Schützensports wie wir Ihn in der Schweiz kennen zur Folge. Wir rufen alle Bürger dazu auf die Augen offen zu halten, sich nicht täuschen zu lassen und sich dem Diktat aus Brüssel zu widersetzen!

Kameradschaftliche Grüsse

UOV Leu